Ist eine Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Erholungsurlaub, Krankenhausaufenthalt oder anderen Gründen an der Pflege gehindert, werden die Kosten für eine Ersatzpflege übernommen. Die Verhinderungspflege wird in der Regel für maximal 6 Wochen im Kalenderjahr oder bis zu 1.612 Euro übernommen.
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