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Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Stellen Sie einen Antrag auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, prüfen wir als Ihre Krankenkasse die Voraussetzungen für eine Versicherung im Rahmen der KVdR.

Vorversicherungszeit

Ihr gesamtes Erwerbsleben (von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Tag des Rentenantrages) wird in zwei Hälften geteilt.

In der zweiten Hälfte sind mindestens 90 Prozent dieses Zeitraums mit einer Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu belegen, dann tritt die KVdR ein.

Versichert in der KVdR

Die KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung und besteht für die Dauer des Rentenbezuges. Wird Ihr Rentenantrag abgelehnt oder ziehen Sie Ihren Rentenantrag zurück, besteht die Mitgliedschaft nur für die Dauer des Rentenantragsverfahrens.

Bis zur Bewilligung der Rente durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger sind Sie als Rentenantragsteller versichert. In dieser Zeit sind die Beiträge von Ihnen selbst zu zahlen. Wird Ihnen dann die Rente zugebilligt, werden die Beiträge direkt von Ihrem Rentenversicherungsträger einbehalten und an uns abgeführt

In bestimmten Fällen ist Ihre Mitgliedschaft als Rentenantragsteller beitragsfrei. Hierzu geben wir Ihnen jederzeit gern Auskunft.

Beiträge zur KVdR

Die Beiträge aus der Rente werden mit dem allgemeinen Beitragssatz von 15,5 % berechnet. Die Hälfte davon trägt Ihr Rentenversicherungsträger. Einzige Ausnahme: Ein darin enthaltener Sonderbeitrag von 0,9 % ist von Ihnen alleine zu tragen. Das bedeutet Sie tragen 8,2%, Ihr Rentenversicherungsträger 7,3 %. Ihr Rentenversicherungsträger behält Ihren Anteil ein und überweist den Gesamtbeitrag an den Gesundheitsfonds.

Auch aus Ihren Versorgungsbezügen und Ihrem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zahlen Sie Beiträge, ebenfalls zum allgemeinen Beitragssatz von 15,5 %. Die Beiträge sind in diesen Fällen von Ihnen allein zu tragen. Seit dem 01.07.2011 besteht zudem auch eine Beitragspflicht für Auslandsrenten.

Sind Sie in der KVdR versichert ist der Bezug von Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen beitragsfrei, wenn monatlich maximal 127,75 € bezogen werden.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden mit 1,95 % bzw. für kinderlose Mitglieder (nach dem 31.12.1939 und nach Vollendung des 23. Lebensjahres) mit 2,2 % berechnet. Allerdings trägt der Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung allein.

Freiwillig als Rentner versichert

Erfüllen Sie die Vorversicherungszeit nicht, sind Sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig oder Beamter, können Sie sich leider nicht in der KVdR versichern. Sie haben dann aber die Möglichkeit sich freiwillig bei der atlas BKK ahlmann zu versichern. Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung.

Für gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge gilt dann der allgemeine Beitragssatz von 15,5 %. Aus allen anderen Einkünften, wie Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden die Beiträge zur Krankenversicherung mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % bemessen.

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