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freiwillige Krankenversicherung bei der atlas BKK ahlmann

Eine freiwillige Versicherung bei der atlas BKK ahlmann hat viele Vorteile:

  • Sie können Ihre Familienangehörigen kostenfrei mitversichern
  • Sie haben keine Wartezeiten - es besteht ein sofortiger Leistungsanspruch
  • Sie brauchen sich keiner Gesundheitsprüfung unterziehen
  • Ihr Leistungsanspruch hängt nicht von Ihrer Beitragshöhe ab

Sie sind versicherungsfrei, wenn Sie:

  • in 2013 mehr als 52.200 Euro verdienen und auch im Folgejahr verdienen werden
  • hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind (auch als Existenzgründer)
  • Beamte(r) oder Beamtenanwärter(in) sind
  • Rentner(in) sind und die Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben
  • als Student(in) Ihr 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahr vollendet haben
  • erwerbslos sind und keinen Anspruch auf Familienversicherung haben

Voraussetzungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Sie können sich freiwillig versichern, wenn Sie unmittelbar vorher 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren insgesamt mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind.

Ihren Beitritt können Sie innerhalb von drei Monaten nach Ende Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung erklären. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt dann direkt im Anschluss an diese. Ein Beitritt im Anschluss an eine private Krankenversicherung oder versicherungslose Zeit ist nicht möglich.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine freiwillige Versicherung leider nicht mehr möglich. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Pflichtversicherung als Nichtversicherter, zu der Sie Ihr persönlicher Kundenberater gerne berät.

Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung

Ihre Beiträge richten sich nach der Höhe Ihrer Bruttoeinnahmen aus denen Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 Euro. Hier finden Sie eine aktuelle Beitragstabelle.

Zur Zahlung Ihrer Beiträge finden Sie hier eine Einzugsermächtigung.

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