Krankenversicherung für Arbeitssuchende
Erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld, besteht für Sie Versicherungspflicht.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in dieser Zeit werden direkt von Ihrer Agentur für Arbeit abgezogen und an uns überwiesen.
Sollten Sie auf Grund einer Sperrzeit oder einer Urlaubsabgeltung keine Leistungen durch die Agentur für Arbeit erhalten, setzen Sie sich bitte mit ihrem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung. Er klärt dann für Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen besteht auch in dieser Zeit Versicherungspflicht und die Beiträge werden durch die Bundesagentur für Arbeit getragen.
Erhalten Sie Arbeitslosengeld II können Sie unter Umständen sogar kostenlos in der Familienversicherung versichert werden. Die Versicherungspflicht entfällt in diesem Fall.



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