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Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Sind Sie Arbeitnehmer gilt für Sie in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Sie regelmäßig mehr als 52.200 Euro im Jahr verdienen. In diesem Fall besteht keine Versicherungspflicht, sondern Versicherungsfreiheit. Sie können sich dann bei der atlas BKK ahlmann freiwillig versichern.

Bitte beachten Sie, dass Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, unberücksichtigt bleiben.

Beiträge

Ihre Beiträge als Arbeitnehmer richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Die Beiträge werden prozentual berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2013 sind dies in der Kranken- und Pflegeversicherung 3.937,50 Euro im Monat.

Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das bedeutet, dass Sie bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent als Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 8,2 Prozent und Ihr Arbeitgeber in Höhe von 7,3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens trägt.

Geringfügige Beschäftigung

Eine Besonderheit besteht bei Arbeitnehmern, die geringfügig beschäftigt sind, besser bekannt als Minijob.

Bei einem solchen Minijob, bei dem das Entgelt nicht mehr als 450 Euro im Monat beträgt, besteht für Sie keine Versicherungspflicht. Lediglich Ihr Arbeitgeber hat Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.

Achtung: Bei Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen mit einem Gesamteinkommen über 450 Euro (Monat) entsteht Krankenversicherungspflicht. Haben Sie dagegen mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung, bleibt die erste ausgeübte geringfügige Beschäftigung krankenversicherungsfrei.

Bei Minijobs gibt es neben geringfügigen auch kurzfristig ausgeübte Beschäftigungen. Hier können Sie bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstage eine Beschäftigung ausüben, ohne dass Versicherungspflicht eintritt. Voraussetzung ist eine vertragliche Regelung im Voraus über die zeitliche Befristung Ihrer Beschäftigung. Die Höhe Ihres Arbeitsentgeltes spielt in diesem Fall keine Rolle.

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Fragen? Ihr persönlicher Kundenberater berät Sie jederzeit gern zum Thema Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

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