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Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Sind Sie Arbeitnehmer gilt für Sie in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Sie in einem Jahr mehr als 49.500 € verdient haben und auch im Folgejahr verdienen werden. In diesem Fall besteht keine Versicherungspflicht, sondern Versicherungsfreiheit. Sie können sich dann bei der atlas BKK ahlmann freiwillig versichern.

Bitte beachten Sie, dass Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, unberücksichtigt bleiben.

Beiträge

Ihre Beiträge als Arbeitnehmer richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Die Beiträge werden prozentual berechnet, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, 2011 sind dies in der Kranken- und Pflegeversicherung 3.712,50 € im Monat.

Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das bedeutet, dass Sie bei einem allgemeinen Beitragssatz von 15,5% als Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 8,2 % und Ihr Arbeitgeber in Höhe von 7,3 % Ihres Bruttoeinkommens trägt.

Geringfügige Beschäftigung

Eine Besonderheit besteht bei Arbeitnehmern, die geringfügig beschäftigt sind, besser bekannt als Minijob.

Bei einem solchen Minijob, bei dem das Entgelt nicht mehr als 400,00 € (Monat) beträgt, besteht für Sie keine Versicherungspflicht. Lediglich Ihr Arbeitgeber hat Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.

Achtung: Bei Ausübung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen mit einem Gesamteinkommen über 400,00 € (Monat) entsteht Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Arbeitsförderung.

Haben Sie dagegen mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung, bleibt die erste ausgeübte geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei.

Bei Minijobs gibt es neben geringfügigen auch kurzfristig ausgeübte Beschäftigungen. Hier können Sie bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstage eine Beschäftigung ausüben, ohne dass Versicherungspflicht eintritt. Voraussetzung ist eine vertragliche Regelung im Voraus über die zeitliche Befristung Ihrer Beschäftigung. Die Höhe Ihres Arbeitsentgeltes spielt in diesem Fall keine Rolle.

Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Fragen? Ihr persönlicher Ansprechpartner berät Sie jederzeit gern zum Thema Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

 

 

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