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Meldeverfahren

Seit dem 1. Januar 2006 dürfen DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise nur noch als verschlüsselte Dateien an die Krankenkassen übertragen werden.

Zur einfachen Erfassung und Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen an die atlas BKK ahlmann empfehlen wir die Software sv.net. Sowohl in der Online-Version als auch in der Classic-Version hat sie sich als leistungsstarkes und sicheres Erfassungsprogramm etabliert. Zum Schutz von Informationen erfolgt die Datenübermittlung verschlüsselt. Weitere Informationen erhalten Sie unter sv.net.

Für alle Betriebskrankenkassen ist der BKK Bundesverband die zentrale Datenannahmestelle. Die Betriebsnummer des BKK Bundesverbandes lautet: 35382142.
Diese Betriebsnummer dient bei der Datenübermittlung als Empfänger-Betriebsnummer. Bitte verwenden Sie diese Betriebsnummer nicht als Krankenkassen-Betriebsnummer.
Für Datenübermittlung per E-Mail benutzen Sie bitte die E-Mailadresse: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .

Meldepflicht für Grenzgänger seit dem 1. Juli 2011

Für Unternehmen wurde zum 01. Juli 2011 eine Meldepflicht für EU-Bürger eingeführt, die als Grenzgänger in Deutschland tätig waren. Beantragen diese zum Beispiel nach ihrer Rückkehr im Ausland Leistungen bei Arbeitslosigkeit (z.B. Arbeitslosengeld), muss der frühere deutsche Arbeitgeber alle notwendigen Angaben an die Bundesagentur für Arbeit übersenden.

Die bereits vorhandenen Arbeitsbescheinigungen reichen hierfür nicht aus, da beispielsweise geringfügige Beschäftigung, Nettoentgelt oder Entgelte oberhalb der deutschen Beitragsbemessungsgrenze im Ausland anders als nach deutschem Recht bewertet sein können. Aus diesem Grund stellt die Bundesagentur den Unternehmen gesonderte Vordrucke zur Verfügung.

Der deutsche Arbeitgeber ist verpflichtet, nur die Daten zu bescheinigen, die er nach deutschen Rechtsvorschriften aufbewahren muss. Eine elektronische Übermittlung dieser Daten ist derzeit nicht vorgesehen.

 

 

 

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