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Ausgleichsverfahren

Informationen zum Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen finden Sie auf der Homepage des BKK Landesverband Ost unter www.bkk-aag.de.

Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen gewählte Umlage- und Erstattungssatz einheitlich für alle teilnehmenden Betriebskrankenkassen gilt.

Nehmen Sie lediglich am Ausgleichsverfahren bei Mutterschaft (U2) bei der BKK-Arbeitgeberversicherung teil, entfällt für Sie die Zusendung dieser Erklärung.

Hier finden Sie das Formular zur Wahl des Umlagesatzes.

Seit dem 1. Juni 2011 gelten folgende Umlage- und Erstattungssätze

ErstattungssatzUmlagesatz
U1-Umlage – ermäßigt 40%* 1,5%
U1-Umlage – allgemein 60%* 2,1%
U1-Umlage – erhöht 80%* 3,5%
U2-Umlage – Mutterschaft
und Beschäftigungsverbot
100% 0,36%

*inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile

Für weitere Informationen rufen Sie gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner oder direkt die BKK-Arbeitgeberversicherung unter der Telefonnummer 0391/72518100 an.

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