
Ausgleichsverfahren
Informationen zum Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen finden Sie auf der Homepage des BKK Landesverband Ost unter www.bkk-aag.de.
Umlagesätze nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen gewählte Umlage- und Erstattungssatz einheitlich für alle teilnehmenden Betriebskrankenkassen gilt.
Nehmen Sie lediglich am Ausgleichsverfahren bei Mutterschaft (U2) bei der BKK-Arbeitgeberversicherung teil, entfällt für Sie die Zusendung dieser Erklärung.
Hier finden Sie das Formular zur Wahl des Umlagesatzes.
Seit dem 1. Juni 2011 gelten folgende Umlage- und Erstattungssätze
| Erstattungssatz | Umlagesatz | |
| U1-Umlage – ermäßigt | 40%* | 1,5% |
| U1-Umlage – allgemein | 60%* | 2,1% |
| U1-Umlage – erhöht | 80%* | 3,5% |
| U2-Umlage – Mutterschaft und Beschäftigungsverbot |
100% | 0,36% |
*inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile
Für weitere Informationen rufen Sie gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner oder direkt die BKK-Arbeitgeberversicherung unter der Telefonnummer 0391/72518100 an.
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