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Viele Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, werden durch die plötzliche Erkrankung ihrer Kinder zunächst vor große Probleme gestellt. Wer versorgt die Kinder an den Arbeitstagen und bringt diese gegebenenfalls zur ärztlichen Behandlung, wenn keine andere im gemeinsamen Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann?

In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf eine Freistellung durch Ihren Arbeitgeber. Erhalten Sie keine Entgeltfortzahlung, zahlt Ihnen die atlas BKK ahlmann Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind noch keine 12 Jahre alt ist und eine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung nicht übernehmen kann.

Sie erhalten für jedes Kind an bis zu 10 Arbeitstagen und bei mehreren Kindern maximal für 25 Arbeitstage pro Jahr Krankengeld. Bei Alleinerziehenden sind es für jedes Kind 20 Tage, maximal 50 Arbeitstage je Kalenderjahr. Die Höhe des Kinderkrankengeldes wird ebenso berechnet wie das „normale“ Krankengeld.

Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie gerne Ihren persönlichen Kundenberater.

 

 

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